2.6. Mit Verfügung vom 24. August 2021 wurde unter anderem das vorliegende Verfahren vorerst auf die Frage der Glaubhaftmachung einer Diskriminierung i.S.v. Art. 6 GlG beschränkt sowie die Beklagte zur Einreichung diverser Unterlagen aufgefordert. 2.7. Mit Beschluss vom 24. August 2021 wurden die Klagebeilagen 10–31 in den Akten belassen. 2.8. Mit Eingabe vom 12. Oktober 2021 reichte die Beklagte die mit Verfügung vom 24. August 2021 eingeforderten Urkunden ein. 2.9. Am 8. März 2022 fand vor dem Bezirksgericht Bremgarten, Arbeitsgericht, eine erste Verhandlung statt, anlässlich derer der Zeuge E. sowie die Parteien befragt wurden.