Denn grundsätzlich hat einzig die Bauleitung beim Bau einer grösseren Baute die Gesamtschau über sämtliche daran beteiligten Unternehmen und über die Reihenfolge, in welcher die jeweiligen Unternehmer ihre Werke am Gesamtwerk erstellen. Bleibt eine Schlüsselstelle wie der Zusammenschluss zweier Werke (Flachdacharbeiten und Abdichtungsarbeiten unter Terrain), für welche sich keiner der beiden Unternehmer verantwortlich sah, offensichtlich ungelöst, läge es an der Bauleitung, dies spätestens bei der gemeinsamen Prüfung zu erkennen -9-