An der gemeinsamen Prüfung des Werkes vom 3. Februar 2017 wurden die Kläger von der Bauleiterin J. von «E. Architekten HTL/STV» vertreten (Klageantwortbeilage 5). Die «E. Architekten HTL/STV» haben für die Kläger nicht nur die Bauleitungs-, sondern auch bereits die Planungsarbeiten besagter Baute vollzogen.