deshalb augenscheinlich – wie auch das Privatgutachten ausführt (Klagebeilage 9, S. 5) –, weil ein deutlicher Abstand zwischen der bituminösen Abdichtung und der Combiflex-Abdichtung sichtbar ist und deshalb die Dämmung bzw. Fuge zwischen den darunterliegenden Betonbauteilen sowie auch die Betonbauteile selbst zum Vorschein kommen (vgl. insbesondere Klagebeilage 10, S. 3 f.).