2.4. 2.4.1. Hat der Unternehmer das Werk vollendet, leitet er die Abnahme dadurch ein, dass er der Bauleitung die Vollendung anzeigt (Art. 158 Abs. 1 SIA- Norm 118). Auf die Anzeige hin wird das Werk von der Bauleitung gemeinsam mit dem Unternehmer innert Monatsfrist geprüft (Art. 158 Abs. 2 SIA-Norm 118). Eine solche gemeinsame Prüfung hat am 3. Februar 2017 unter der Anwesenheit der Beklagten, vertreten durch I., und der Bauleitung, vertreten durch J. von «E. Architekten HTL/STV», stattgefunden, wobei ein Prüfungsprotokoll geführt wurde (Klageantwortbeilage 5). Diesem Prüfungsprotokoll zufolge sind keine Mängel festgestellt worden.