2.3. Die Kläger haben mit ihrer Klage ein Privatgutachten, das die Ursachenforschung des Feuchtigkeitseintritts im Untergeschoss besagter Baute zum Inhalt hat, ins Recht gelegt. Dem Privatgutachten zufolge sei die Ursache, die zum Schaden beim Büroboden geführt habe, eindeutig baulich bedingt und liege nachweislich an der undichten äusseren Abdichtung der Fuge beim Übergang zwischen der Aussen- und Innendämmung. Die Leckstelle befinde sich beim Übergang zwischen der Combi-Flex-Abdichtung und der Bitumenbahn-Abdichtung. Die obere bituminöse Abdichtung hätte die untere Combiflex-Abdichtung ausreichend überlappen müssen.