2.2. Mit Klageantwort vom 24. Juni 2020 beantragte die Beklagte die kostenfällige Abweisung der Klage. 2.3. Mit Replik vom 2. Dezember 2020, Duplik vom 5. Juli 2021 und einer weiteren Stellungnahme der Kläger vom 13. Juli 2021 hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. 2.4. Am 22. Februar 2022 fand die Hauptverhandlung vor Vorinstanz statt, anlässlich welcher die Parteien befragt und die Schlussvorträge gehalten wurden. 2.5. Mit Urteil vom 22. Februar 2022 wies der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten die Klage unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Kläger ab. -3-