3. Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten ihre richterlich auf Fr. 3'404.00 festgesetzten Parteikosten (inkl. Auslagen) zu bezahlen. -9- Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)