Bezüglich des Nachweises der Bodenkonstruktion ist nicht ersichtlich, inwiefern dies für die Frage, ob die Grenzwerte betreffend Schallimmissionen eingehalten werden, relevant sein soll. Sodann hat er in Bezug auf allfällige Schallbrücken in nachvollziehbarer Weise ausgeführt, dass der theoretische Trittschallpegel höher liege als der gemessene Wert, sodass ausgesagt werden könne, dass die Arbeiten fachmännisch ausgeführt worden und -7-