2. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr (inkl. Begründung) Fr. 2'790.00 b) den Kosten der Beweisführung (Expertisen) von Fr. 10'807.90 Total Fr. 13'597.90 -4- Die Gerichtskosten werden dem Kläger auferlegt und mit den geleisteten Vorschüssen verrechnet, so dass der Kläger der Beklagten Fr. 4'000.00 direkt zu ersetzen hat. Der Kläger hat dem Gericht Fr. 2'807.90 nachzuzahlen. 3. Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten eine Parteientschädigung von Fr. 100.00 zu bezahlen.