2.2. Der Beklagte brachte beschwerdeweise dagegen vor, der Friedensrichter habe nicht berücksichtigt, dass er festgehalten habe, aufgrund zweier Operationen eines Tumors im Frontalbereich des Gehirns unter einer Sehbeschränkung zu leiden und die unterzeichnete Vollmacht nicht genau gelesen zu haben. Er sei davon ausgegangen, der Kläger würde ihn bei seiner zivilrechtlichen Angelegenheit vertreten. Nach zwei Gesprächsrunden mit dem Kläger sei er gezwungen gewesen, den Sachverhalt wiederum in zwei Gesprächsstunden Rechtsanwalt C. erklären zu müssen. Hätte der Kläger ihm vorher mitgeteilt, dass er die Streitsache Rechtsanwalt C. übergeben würde, wäre keine Diskussion entstanden.