"1. In Gutheissung der Klage wird der Beklagte verpflichtet, dem Kläger CHF 1'735.40 sowie Zinskosten (169 von 360 Tagen) CHF 40.75 zu bezahlen. 2. Der Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 300.00 plus Auslagen von CHF 100.00, total CHF 400.00, zu ersetzen. 3. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 300.00 werden mit dem Kostenvorschuss des Klägers verrechnet (Art. 207 Abs. 1 lit. c ZPO)."