2.2.2. 2.2.2.1. Die Beklagte teilte mit Eingabe vom 13. September 2022 innert gesetzter Frist mit, sie lege "Widerspruch" gegen den Entscheid der Vorinstanz ein. DarĂ¼ber hinaus betitelte sie ihre Eingabe mit "Beschwerde". Diese Eingabe ist folglich als Beschwerde entgegen zu nehmen.