Vor dem Arbeitsgerichtspräsidium Aarau waren Lohnforderungen von Fr. 1'003.00 brutto sowie von Fr. 48.00 netto und die Ausstellung einer Arbeitsbestätigung strittig. Bei der Festsetzung des Streitwerts von Arbeitszeugnissen kann der Wert nicht losgelöst vom konkreten Fall auf einen Bruchteil oder ein Mehrfaches des Monatslohns festgesetzt werden. Wie wichtig das Zeugnis objektiv ist, hängt von der Situation auf dem Arbeitsmarkt ab sowie von der Funktion und der Qualifikation des Arbeitnehmers. Der Streitwert ist nicht schematisch danach zu bemessen, ob das Zeugnis ganz oder teilweise umstritten ist.