2.3. Am 31. August 2022 reichte die Beklagte beim Bezirksgericht Aarau, Präsidium des Arbeitsgerichts, eine Eingabe mit folgendem Inhalt ein: " Rückmeldung, Aktenzeichen SC.2022.42 / sh Sehr geehrte Damen und Herren Wir möchten einen neuen Termin für das Schlichtungsverfahren in Sachen A., [...] und bitten Sie, uns eine neue Terminbestätigung zu senden. Für allfällige Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse [Unterschrift i.V. für D.]"