2. 2.1. Die Beklagte richtete am 24. August 2022 eine Eingabe an das Bezirksgericht Aarau, Präsidium des Arbeitsgerichts, mit folgendem Inhalt: " Widerspruch / SC.2022.42 / sh / db Sehr geehrte Frau C. Durch Strukturumstellung im Geschäft, wurde der Termin am 08.08.2022 versäumt und legen Widerspruch in diesen 30 Tagen ein. Wir bitten Sie um einen neuen Termin. Besten Dank für die Kenntnisnahme. Freundliche Grüsse [Unterschrift i.V. für D.]" 2.2. Mit Schreiben des Arbeitsgerichtspräsidiums Aarau vom 29. August 2022 wurde der Beklagten Frist zur Mitteilung gesetzt, ob deren Eingabe vom 24. August 2022 als Beschwerde zu behandeln sei.