- den Betrag von CHF 48 netto zu bezahlen; - den Betrag von CHF 1003 brutto, abzüglich Soziallasten zu bezahlen; - eine Arbeitsbestätigung auszustellen; Unter Kostenfolgen zu Lasten der beklagten Partei." Zudem stellte der Kläger mit Schlichtungsgesuch den Antrag um Ausfällung eines Entscheids durch die Schlichtungsbehörde.