1. Mit Schlichtungsgesuch vom 9. August 2022 stellte der Kläger beim Friedensrichteramt Kreis III, Baden, das Begehren, die Beklagte sei zu verurteilen, dem Kläger Fr. 6'223.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 31. März 2022 zu bezahlen. Zudem verlangte er ein Arbeitszeugnis und eine schriftliche Kündigung. 2. Am 22. August 2022 erkannte das Friedensrichteramt Kreis III, Baden: " 1. Auf das Schlichtungsbegehren des Klägers wird nicht eingetreten. 2. Die auf CHF 100.00 festgesetzten Kosten des Schlichtungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt und sind mit beiliegendem Einzahlungsschein innert 10 Tagen zu überweisen."