2. Es sei die Berufungsbeklagte zu verurteilen, der Berufungsklägerin CHF 30'000.00 nebst Zins zu 5% p. a. ab 1. Februar 2021 (ein Anteil des der Klägerin zwischen dem 4. Mai 2019 und 31. Dezember 2021 entstandenen Haushaltsschadens) zu bezahlen.