3. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr Fr. 3'000.00 -4- b) den Kosten der Beweisführung von Fr. 977.20 c) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 0.00 Total Fr. 3'977.20 Die Gerichtskosten werden der Klägerin mit Fr. 3'977.20 auferlegt und mit dem Vorschuss von Fr. 3'000.00 verrechnet. Sie hat dem Gericht Fr. 977.20 nachzuzahlen.