2. 2.1. Nachdem die Klägerin in einem vorsorglichen Beweisaufnahmeverfahren (SZ.2019.24) die Einholung eines Gutachtens erwirkt hatte (Gutachten von E. vom 20. Juli 2020 [Klagebeilage 32]), reichte sie unter dem Datum des 25. Januar 2021 vor dem Bezirksgericht Laufenburg, Präsidium des Zivilgerichts, Teilklage mit folgenden Rechtsbegehren ein: " 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin CHF 30'000.00 nebst Zins zu 5% p.a. ab 1. Februar 2021 (ein Anteil des der Klägerin zwischen dem 4. Mai 2019 und dem 31. Januar 2021 entstandenen Haushaltsschadens) zu bezahlen.