Es wurde somit ein negativer Beschluss gefällt, wobei die Klägerin zum umstrittenen Antrag mit "Ja" gestimmt hatte. Demnach ist die Klägerin aktivlegitimiert, um den entsprechenden Beschluss anzufechten und geltend zu machen, dieser verletze das Gesetz oder die Statuten, weil fälschlicherweise von der Einstimmigkeit als massgebendes Beschlussquorum ausgegangen sei.