Bei einem negativen Beschluss gelte jedoch, dass der Kläger nicht selbst gegen den abgewiesenen Antrag gestimmt haben dürfe (Beschwerde Rz. 17 f.). Da die Klägerin mit ihrer Ja-Stimme für ihren Antrag gestimmt habe, dieser aber abgelehnt worden sei, habe die Klägerin also gegen den angefochtenen Beschluss gestimmt und sei daher aktivlegitimiert (Beschwerde Rz. 19). Der angefochtene Entscheid sei daher aufzuheben und die Aktivlegitimation der Klägerin zu bejahen (Beschwerde Rz. 23).