75 ZGB nur jene Stockwerkeigentümer aktivlegitimiert, die dem angefochtenen Beschluss nicht zugestimmt hätten (angefochtener Entscheid E. 3.2). Die Klägerin habe ihrem Antrag auf Bewilligung des Aufbaus einer Laube auf ihrem Sitzplatz zugestimmt. Sie sei daher nicht zur vorliegenden Anfechtungsklage aktivlegitimiert, weshalb die Klage abgewiesen werden müsse (angefochtener Entscheid E. 3.4).