Der streitgegenständliche Thujabaum sei weder auf dem Foto "8.2" noch auf dem Foto "8.3" zu erkennen. Selbst auf dem Foto "8.4", welches gemäss Beschriftung auf der Rückseite auf den August 1993 zurückzuführen sei, könne südwestlich des Schopfes kein mind. 6 m hoher Thujabaum erkannt werden. Stattdessen seien lediglich zwischen Schopf und Wohnhaus der Beklagten Baumgeäste ersichtlich, welche in Bezug auf dessen Standort nicht mit den Beobachtungen anlässlich des Augenscheins übereinstimmten.