3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten (inkl. MWST)." 2.2. Mit Klageantwort vom 2. März 2021 beantragte die Beklagte sinngemäss die Abweisung der Klage. 2.3. Anlässlich der Verhandlung vom 29. September 2021 wurden ein Augenschein und eine Parteibefragung durchgeführt. Im Anschluss daran hielten die Parteien ihre Schlussplädoyers. 2.4. Mit Entscheid vom 29. September 2021 erkannte das Bezirksgerichtspräsidium Lenzburg: