4.2.5. Der Barbedarf von C. beläuft sich somit ab Erreichen ihrer Volljährigkeit auf Fr. 1'028.00 (= Grundbetrag: Fr. 600.00; Wohnkostenanteil: Fr. 228.00; Krankenkassenprämie: Fr. 200.00), wovon nach Abzug der Ausbildungszulage von Fr. 250.00 noch Fr. 778.00 von den Parteien zu bestreiten sind.