Abgesehen davon scheint auch möglich, dass die Klägerin im dannzumaligen Zeitpunkt mit einem Lebenspartner zusammenlebt, was wiederum Einfluss auf den Wohnkostenanteil von C. hätte. Eine sichere Prognose darüber, wie sich der Haushalt der Klägerin im Jahr - 15 - 2037 zusammensetzen wird, und folglich darüber, wie hoch die jeweiligen Wohnkostenanteile ausfallen werden, lässt sich heute nicht abgeben.