- monatlicher Notbedarf Klägerin: Fr. 2'675.00 - monatlicher Notbedarf Beklagter: Fr. 2'414.00 - monatlicher Notbedarf C.: Fr. 928.00 6. Der Antrag der Klägerin betreffend Gewährung eines Prozesskostenvorschusses wird abgewiesen.