4. Die vorstehenden Unterhaltsbeiträge basieren auf 101.6 Punkten des Landesindexes der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik (Stand November 2021; Basis Dezember 2020 = 100 Punkte). Sie werden jährlich auf den 1. Januar, erstmals auf den 1. Januar 2023, gemäss dem Indexstand per November des Vorjahres nach folgender Formel der Teuerung angepasst: Neue Unterhaltsbeiträge (aufgerundet auf ganze Franken) = ursprüngliche Unterhaltsbeiträge x neuer Index vom Nov. des Vorjahres 101.6