- Die Eltern in Ihrer Sorge um Ihre Tochter C. mit Rat und Tat zu unterstützen; - Bei Bedarf mit dem Helfernetz Kontakt aufzunehmen, dieses zu koordinieren und allenfalls Standortgespräche zu organisieren; - Das zwischen den Eltern mit Vereinbarung vom 31. August 2021 vereinbarte Besuchs- und Ferienrecht zu koordinieren und im Konfliktfall zwischen den Eltern zu vermitteln. (Erziehungsgutschriften) 4. Die Erziehungsgutschriften für die Tochter, C., geb. tt.mm.jjjj, seien inskünftig gesamthaft der Klägerin anzurechnen."