- Ab Eintritt in den Kindergarten 2 Wochen pro Jahr, wobei maximal 1 Woche am Stück; - Ab Eintritt in die Primarschule 3 Wochen pro Jahr, wobei maximal 2 Wochen am Stück. Die Ausübung des Ferienrechts ist für das erste Halbjahr bis spätestens 30. Dezember des Vorjahres abzusprechen, die Ferien für das zweite Halbjahr bis spätestens 30. Juni des entsprechenden Jahres. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kindsvater in Jahren mit gerader Jahreszahl und in den Jahren mit ungerader Jahreszahl die Kindsmutter.