Phase 3 (Dezember 2021 bis Ende Mai 2022) Jeden Mittwoch 4 Stunden am Wohnort des Kindsvaters sowie zusätzlich jeden zweiten Sonntag von 10:00 bis 17:00 Uhr am Samstag oder am Sonntag am Wohnort des Kindsvaters. Phase 4 (ab Juni 2022) Jeden Mittwoch 4 Stunden am Wohnort des Kindsvaters sowie zusätzlich jedes zweite Wochenende von Samstag 13:00 bis Sonntag 17:00 Uhr. -5- 2.2. Der Beklagte sei berechtigt zu erklären während der Schulferien, wie folgt Ferien mit C. zu verbringen: