2.4. Am 31. August 2021 fand vor dem Gerichtspräsidium Baden die Hauptverhandlung statt, anlässlich welcher die Parteien befragt und die Schlussvorträge gehalten wurden. -4- 2.5. Im Anschluss an die Hauptverhandlung schlossen die Parteien hinsichtlich sämtlicher Kinderbelange mit Ausnahme des Unterhalts eine Teilvereinbarung ab. 2.6. Das Gerichtspräsidium Baden erkannte mit Entscheid vom 6. Dezember 2021: " 1. Die von den Parteien unterzeichnete Vereinbarung vom 31.08.2021 wird zum Urteil erhoben. Dieses lautet: