1.8.2024 bis 30.11.2029: CHF 428.00 Barunterhalt; 1.12.2029 bis 30.11.2035: CHF 628.00 Barunterhalt; ab 1.12.2035 bis 30.11.2037 (Volljährigkeit): CHF 578.00 Barunterhalt 3. Der Antrag der Klägerin zur Verpflichtung des Beklagten auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses von CHF 6'000.00 sei abzuweisen. 4. Soweit die Klägerin mehr oder anderes beantragt, seien ihre Anträge abzuweisen. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 7.7% MwSt) zulasten der Klägerin."