3.2. Mit Verfügung vom 26. August 2022 stellte der Instruktionsrichter die Beschwerde an den Kläger zur Erstattung der Beschwerdeantwort innert 10 Tagen zu. Die Verfügung wurde dem Kläger am 30. August 2022 zugestellt. Der Kläger erstattete mit Eingabe vom 14. September 2022 (Postaufgabe) eine Beschwerdeantwort. Das Obergericht zieht in Erwägung: