3. 3.1. Es ist vorgesehen, von der Kantonsspital Aarau AG, Institut für Rechtsmedizin, Haus 4, Postfach, 5001 Aarau, eine DNA-Analyse zur Feststellung der Abstammung (Vaterschaftsgutachten) des Klägers vom Beklagten einzuholen. -3- 3.2. Die Parteien können innert 10 Tagen begründete sachliche oder persönliche Einwände gegen die Gutachterin bekannt geben und allfällige Ergänzungsfragen einreichen. 3.3. Die Parteien haben innert 10 Tagen einen Kostenvorschuss von je CHF 500.00 zu bezahlen.