" 1. Die Akten des Verfahrens SF.2021.28 vor Präsidium des Zivilgerichts Lenzburg (inkl. dessen Beizugsakten) sowie die Akten STA1 ST.2020.8327 der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau werden von Amtes wegen beigezogen. 2. Der Kläger hat innert 10 Tagen einen Kostenvorschuss von CHF 900.00 zu bezahlen. Bis zur Leistung des Vorschusses bleibt das Verfahren eingestellt.