Diese Verfügung sei ihm am 2. Mai 2022 zugestellt worden. Der Kläger habe die bis am 12. Mai 2022 laufende Frist jedoch unbenutzt verstreichen lassen, weshalb auf die Klage nicht einzutreten sei. Bei diesem Ausgang werde der Kläger kostenpflichtig. Er habe die reduzierte Gerichtsgebühr und seine Parteikosten selber zu tragen.