2. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau trat mit Entscheid vom 24. Mai 2022 auf die Klage nicht ein, nachdem der Kläger den mit Verfügung vom 22. März 2022 einverlangten Kostenvorschuss von Fr. 1'180.00 auch innert angesetzter Nachfrist nicht bezahlt hatte, und auferlegte dem Kläger eine Entscheidgebühr von Fr. 200.00.