wonach der Streitwert einer Kündigungsanfechtung dem Mietzins entspricht, der bis zum Zeitpunkt geschuldet ist, auf den frühestmöglich eine neue Kündigung ausgesprochen werden könnte, sollte sich die angefochtene Kündigung als ungültig erweisen. Vorliegend war der Mietvertrag auf den 31. Dezember 2024 befristet, was einen Streitwert von Fr. 581'658.00 [5 x 12 x Fr. 9'694.30] ergibt).