5.3. Forderung aufgrund der beschädigten Wintergartenmarkise 5.3.1. Hinsichtlich der Forderung aufgrund der angeblich durch einen Funkenflug beschädigten Wintergartenmarkise kann zunächst auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen werden (vgl. oben), insofern die Klägerin auch in diesem Zusammenhang den Einwand der vorbestehenden Rechtshängigkeit bzw. der res iudicata erhebt (vgl. Berufungsantwort und Anschlussberufung der Klägerin Rz. 14). Zwar wurde die entsprechende Forderung ebenfalls mit Klage vom 26. April 2021 beim Bezirksgericht Bremgarten anhängig gemacht, im Gegensatz zur Forderung im Zusammenhang mit der - 19 -