5. Verrechnungsforderungen der Beklagten 5.1. Die Beklagte hat den klägerischen Forderungen im Sinne eines Eventualbegehrens mehrere Verrechnungsforderungen gegenübergestellt (vgl. Klageantwort Rz. 92 ff.). Die Vorinstanz hat in diesem Zusammenhang auf eine Schadenersatzforderung der Beklagten gegenüber der Klägerin im Zusammenhang mit der Mieterausweisung in Höhe von gesamthaft Fr. 4'767.75 erkannt und in diesem Umfang mit den klägerischen Ansprüchen verrechnet.