Gegenstand des vorliegenden Mietverhältnisses war die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten für den Betrieb eines Verkaufsladens, Cafés und Restaurants (vgl. KB 3 S. 1). Die Parteien haben zu diesem Zweck eine Rohbaumiete vereinbart (vgl. Zusatz zum Mietvertrag in KB 3 S. 4). Dabei übernimmt der Mieter die Sache in unausgebautem Zustand und baut das Objekt auf eigene Kosten selbst aus oder um. Im Innenbereich weist das Mietobjekt nur gerade die rohen Aussenwände, Böden und Decken sowie die Infrastrukturanschlüsse auf (vgl. W YTTENBACH, in: Mietrecht für die Praxis, 10. Aufl., 2022, Ziff. 32.9.1).