Die Beklagte beantragt mit Berufung die vollumfängliche Abweisung der Klage, während die Klägerin mit Anschlussberufung verlangt, die Beklagte sei zur Zahlung von Fr. 7'755.50 zuzüglich Zins von 5 % seit dem 27. September 2019 für den Einbau der Brandschutzwand sowie von Fr. 875.60 zuzüglich Zins von 5 % seit dem 14. Februar 2019 als Mietzinsreduktion für den defekten Warenlift zu verpflichten.