2. Gegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens bildet einerseits die Anfechtung der durch die Beklagte ausgesprochenen Kündigung des Mietverhältnisses vom 23. November 2019 (vgl. Rechtsbegehren Ziff. 1 und 2 der Klage), andererseits geht es um diverse Ansprüche der Klägerin infolge Mängel am Mietobjekt (vgl. Rechtsbegehren Ziff. 3 der Klage, präzisiert in den Rechtsbegehren Ziff. 4-9 der Eingabe vom 14. Oktober 2020).