1. Gemäss Art. 308 Abs. 1 und 2 ZPO sind erstinstanzliche Entscheide in vermögensrechtlichen Angelegenheiten mit Berufung anfechtbar, sofern der Streitwert des zuletzt aufrechterhaltenen Rechtsbegehrens mindestens Fr. 10’000.00 beträgt. Die Berufung ist bei der Rechtsmittelinstanz innert 30 Tagen seit der Zustellung des begründeten Entscheids schriftlich und begründet einzureichen (Art. 311 Abs. 1 ZPO).