3.8. Am 28. Oktober 2022 reichte die Beklagte die Berufungsantwort zur Anschlussberufung der Klägerin ein. 3.9. Am 14. November 2022 reichte die Klägerin eine Stellungnahme zur Anschlussberufungsantwort der Beklagten ein. -7- Das Obergericht zieht in Erwägung: