2.8. Mit Eingabe vom 17. Dezember 2021 reichte die Beklagte den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 9. Dezember 2021 ein und führte dazu im Wesentlichen aus, das Obergericht teile ihre Auffassung, wonach die Beendigung des Mietverhältnisses zwischen den Parteien durch den Mietausweisungsentscheid des Handelsgerichts vom 3. April 2020 bereits rechtskräftig entschieden worden sei. 2.9. Am 26. Januar 2022 fand vor dem Präsidium des Bezirksgerichts Aarau die Verhandlung mit Parteibefragung statt. -5-