4. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes S._____ sei zu beseitigen. 5. Die hinterlegten Mietzinsen bei der Gerichtskasse R._____ (Dezember 2019, Januar 2020 und Februar 2020) seien zu Gunsten der Klägerin/ Mieterin freizugeben. 6. Es sei der Mietzins angemessen um 100 % herabzusetzen in Folge COVID-19. 7. Mit Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten/ Vermieterin.